Häufige Fragen
Antworten, die Ihnen sonst niemand unaufgefordert gibt
Die Fragen, die uns Geschädigte am häufigsten stellen — ehrlich beantwortet, auch wenn die Antwort manchmal lautet: In Ihrem Fall brauchen Sie uns nicht.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie einfach an. Ein Telefonat kostet nichts und klärt in der Regel mehr als jede FAQ-Seite.
Was kostet mich das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall nichts. Die Kosten für das Gutachten gehören zum Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen — wir rechnen direkt mit ihr ab. Bei Kaskoschäden, Wertgutachten oder Gebrauchtwagenchecks nennen wir Ihnen den Preis vorab am Telefon, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Darf die Versicherung mir einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen — das ist ständige Rechtsprechung. Der Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet im Auftrag der Versicherung. Wenn Sie zu einem solchen Termin gedrängt werden, rufen Sie uns vorher an.
Wie schnell habe ich das Gutachten?
Je nach Auftragslage 1–3 Werktage nach der Besichtigung. Wenn es eilt — etwa weil das Fahrzeug in die Werkstatt muss oder ein Mietwagen läuft — sagen Sie es beim Anruf, dann ziehen wir Ihren Fall vor.
Kommen Sie auch zu mir?
Ja. Besichtigung zu Hause, am Arbeitsplatz, in Ihrer Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Von Velbert aus sind wir im gesamten Kreis Mettmann schnell vor Ort — dort sowie in Wuppertal, Essen und Düsseldorf ohne Aufpreis.
Ab welchem Schaden lohnt sich ein Gutachten?
Grobe Faustregel: ab etwa 750 € Reparaturkosten. Die Grenze wird allerdings schneller erreicht, als die meisten denken — moderne Stoßfänger mit Sensorik, Kameras und Assistenzsystemen liegen oft im vierstelligen Bereich, obwohl außen kaum etwas zu sehen ist. Rufen Sie an — wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall lohnt oder ein Kostenvoranschlag reicht.
Reicht nicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Für einen echten Unfallschaden meistens nicht. Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparatur. Ein Gutachten weist zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert aus und dokumentiert den Schaden beweissicher. Genau diese Positionen machen oft den größeren Teil Ihres Anspruchs aus.
Was ist eine Wertminderung — und steht sie mir zu?
Ein repariertes Unfallfahrzeug ist am Markt weniger wert als ein unfallfreies, auch wenn die Reparatur perfekt war. Diese Differenz ist die merkantile Wertminderung, und sie ist ein eigener Schadenersatzanspruch. Sie wird nur ausgezahlt, wenn sie im Gutachten beziffert ist — deshalb steht sie in jedem unserer Unfallgutachten.
Ich habe den Unfall selbst verschuldet. Bringt mir ein Gutachten etwas?
Wenn Sie vollkaskoversichert sind: ja. Dann rechnet Ihre eigene Versicherung ab, und ein unabhängiges Gutachten sorgt dafür, dass der Schaden vollständig erfasst wird. Sprechen Sie uns an — auch bei geteilter Schuld lässt sich meist mehr durchsetzen, als die Versicherung zunächst anbietet.
„Sachverständiger“ darf sich jeder nennen — worauf soll ich achten?
Richtig, die Bezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt. Achten Sie auf drei Dinge: eine nachgewiesene Zertifizierung, echte handwerkliche Qualifikation und Unabhängigkeit vom Versicherer. Wir sind seit 1986 im Kfz-Handwerk, KFZ-Meister seit 1996, zertifiziert seit 2002 — und arbeiten ausschließlich im Auftrag unserer Kunden.
Arbeiten Sie mit Anwälten zusammen?
Auf Wunsch gerne. Ein Verkehrsrechtsanwalt kostet Sie beim unverschuldeten Unfall in aller Regel ebenfalls nichts, weil auch seine Gebühren zum Schaden gehören. Auf Nachfrage empfehlen wir Kollegen aus der Region, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten.
Direkter Draht
Unfall gehabt? Rufen Sie an, bevor die Versicherung anruft.
Ein kurzes Telefonat klärt, was Ihnen zusteht und wer das Gutachten bezahlt — kostenlos und unverbindlich.
Eine Nummer, kein Callcenter, keine Weiterleitung — Sie erreichen direkt den Sachverständigen, der zu Ihrem Fahrzeug kommt.

